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Informationen zu Corona - Kindergarten St. Martin Pfreimd mit Krippe und Hort
 

Informationen zu Corona

Für Kinder

14.06.2021 Anregungen für die Kindergartenkinder

Liebe Kinder, 

wir befinden uns im Regelbetrieb. Deshalb wird diese Seite stillgelegt.

14.06.21 Anregungen für die Krippenkinder

Zurzeit stellen wir keine Angebote bereit, da sich die Einrichtung im Regelbetrieb befindet.

18.05.2021 Anregungen für die Hortkinder

Hallo liebe Hortkinder,

endlich ist es so weit! Wir freuen uns sehr, dass alle in den Wechselunterricht starten durften und ihr wieder zu uns kommen könnt.

Denkt bitte daran, eure ausgefüllten Hort-Schnitzeljagden mitzubringen. Die Überraschungen stehen bereit!

Unsere Aktion "So schmeckt der Hort" endet natürlich nicht, sondern wir warten gespannt auf weitere Rezepte für unser Kochbuch.

Euer Hort - Team!


Rezeptvorlage für das Kochbuch "So schmeckt der Hort"

Bilderbuch: Aufregung im Wunderwald (den kleinen Kindern erklären, warum sie nicht zu Oma und Opa können)

Bilderbuch zum Thema Coronavirus von Prof. Dr. Björn Enno Hermans, Psychologe und Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapeut aus Essen erzählt und Illustriert von Annette Walter:
Aufregung im Wunderwald

Eine sehr schöne Bildgeschichte, die - übertragen ins Tierreich - kleineren Kindern erklären kann, warum sie momentan nicht zu Oma oder Opa dürfen.

Ben der kleine Bär wünscht Euch allen Durchhaltevermögen, Kraft und Kreativität in den Zeiten des Coronavirus! Freut Euch über die schönen Momente ! Viel Spaß bei der Geschichte, Ihr könnt sie gerne anderen weiterschicken.

 


Bilderbuch: Aufregung im Wunderwald

"Corona-Krise Verstehen" - Eine Geschichte für Kindergartenkinder von Ursula Leitl

Zum Ansehen und Vorlesen für kleine Kinder
"Ich möchte gerne diese Geschichte mit allen teilen, die Kinder im Kindergartenalter haben um Ihnen zu helfen, mit Ihren Kindern die Corona-Krise gut zu überstehen. Meine Geschichte kann gerne um eigene Kapitel erweitert oder verändert werden. Sie kann gerne vervielfältigt oder in andere Sprachen übersetzt werden. Mein Ziel ist es nur, den Kindern die Angst zu nehmen und sie positiv in die Zukunft blicken zu lassen."

Diese Worte kommen von Ursula Leitl im März 2020, der Autorin dieser Geschichte


Corona-Krise Verstehen - Eine Geschichte für Kindergartenkinder Quelle: Ursula Leitl, März 2020

Corona für die Schulkinder erklärt

Für die Hort- bzw. Schulkinder gibt es ein interessantes  E-Book zum Thema "Coronavirus"

(Leider kann diese Geschichte nicht als Download bereitgestellt werden, da sie urheberrechtlich geschützt ist)
Dieses Buch ist erhältlich als ISBN 978-3-407-75833-0 E-Book (pdf)



Für Eltern

12.05.2021 Kita-Öffnung - Eingeschränkter Regelbetrieb ab Freitag, 14.05.2021

Liebe Eltern,
da der Inzidenzwert im Landkreis Schwandorf nunmehr 5 Tage den Grenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen unterschritten hat, gibt das Landratsamt Schwandorf die Einstufung in die „Stufe unter 100“ amtlich bekannt.
Damit gilt für Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort), dass sie ab 14.05.2021 wieder öffnen und in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen können.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass die Betreuung der Kinder in festen Gruppen erfolgt.
Das bayerische Staatsministerium empfiehlt uns, das Umfeld der Kinder und deren Kontaktpersonen zu testen – also Sie liebe Eltern und weitere Kontaktpersonen Ihrer Kinder (siehe Elternbrief des Staatsministeriums) Das dient unserer aller Sicherheit und hilft uns, einen positiven Fall schneller zu entdecken.
Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe!
Mittlerweile gibt es viele Schnellteststrecken, an denen Sie sich kostenlos testen lassen können. Auch in den Apotheken besteht die Möglichkeit, sich testen zu lassen. https://www.landkreis-schwandorf.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1url_fid=3300.328.1
https://www.etermin.net/coronatest
Die Hortkinder werden bereits in der Schule getestet - geht Ihr Kind am Homeschooling Nachmittag in den Hort, muss es im Hort einen Test durchführen.
Bitte beachten Sie auch den PDF Anhang - Umgang mit Krankheitssymptomen


Amtsblatt Nr. 24 vom 12.05.2021 - Landkreis Schwandorf

05.05.2021 Änderungen für unsere Hortkinder ab dem 10.Mai 2021 / für jüngere Kinder bleibt die geltende Regelung zunächst noch bestehen

Die Schulkinder werden regelmäßig in der Schule getestet, deshalb dürfen Grundschüler den Hort ab dem 10. Mai 2021 wieder regulär besuchen, solange der Inzidenzwert sich unter 165 befindet. Auch in den Pfingstferien können Grundschulkinder die Ferienbetreuung besuchen, sofern der 7-Tages-Inzidenzwert unter 165 liegt. In der Ferienbetreuung werden die Kinder im Hort getestet.

Für jüngere Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, gibt es noch keine Möglichkeit zur regelmäßigen Testung. Daher gilt für Nicht-Schulkinder die bislang geltende Regelung zur Notbetreuung ab einem Inzidenzwert von 100 zunächst weiter fort.


421. Newsletter - Allgemeine Information zur Kindertagesbetreuung

14.04.2021 Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) /Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021

Der Ministerrat hat heute (13. April 2021) beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten.
Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021 (vgl. 389. und 398. Newsletter). Der Beitragsersatz ist also für Kinder möglich, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung).
Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 eine Notbetreuung anbietet.
Die Stadt Pfreimd bucht somit keine Beiträge für April und Mai 2021 ab. Beiträge werden nur für Kinder, die die Notbetreuung mehr als 5 Tage in Anspruch nehmen abgebucht.

Testpflicht für Schulkinder
Bereits gestern (12. April 2021) haben wir Sie über Einführung der Testpflicht für Kinder und Jugendliche in den Schulen und ihre Auswirkung auf die Kinderbetreuung vor allem in den Horten informiert (413. Newsletter). Diese Regelung, die wir für diese Woche noch als Soll-Regelung ausgestaltet hatten, um Ihnen einen Übergang zu ermöglichen, wird am kommenden Montag (19. April 2021) zur Pflicht. Der Ministerrat hat dies ebenfalls heute (13. April 2021) beschlossen. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird im Laufe dieser Woche entsprechend geändert. Mit der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung entfällt ab nächster Woche auch die Notwendigkeit, eine Einwilligungserklärung für die Tests bei den Eltern einzuholen. Das heißt: Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt.

Volle Förderung
Wenn Eltern keine oder nur in geringerem Umfang als gebucht Betreuung in Anspruch nehmen, hat dies auch im April und Mai 2021 keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG. Wir empfehlen daher Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder auf andere Weise sicherstellen können, auch weiterhin die Kinderbetreuungsangebote nicht in Anspruch zu nehmen. Die Familien leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von Kontakten.

17.03.2021 Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Übersichtsblatt

Liebe Eltern,
es gibt neue Regelungen vom Bayerischen Staatministerium für Familie, Arbeit und Soziales für den Umgang mit Krankheitssymptomen.
Wir bitten Sie, diese zu beachten.


Übersichtsblatt - Umgang mit Krankheitssymptome

24.02.2021: Kitas ab morgen geschlossen - Beitragserstattung für März 2021

Liebe Eltern!

Ab morgen wechseln der Kindergarten, Krippe und Hort wieder in die Notbetreuung.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, in den jeweiligen Gruppen Bescheid zu sagen, wer die Notbetreuung benötigt.

Außerdem kam vom Staatsministerium für Soziales ein neuer Newsletter,

398. Newsletter:
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales(StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen undTagespflegestellen abzusehen, so sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können.Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das not-wendige Maß zu reduzieren.
(Der komplette Newsletter ist unten als Download abgestellt)
Für den Monat März bucht die Stadt Pfreimd keine Beiträge ab.  Es werden nur Beiträge abgebucht für Eltern, die Ihre Kinder mehr als 5 Tage in die Notbetreuung oder in den eingeschränkten Regelbetrieb schicken.


Newsletter 398 - Apell an die Eltern
Amtsblatt Landkreis Schwandorf Nr. 09 vom 24.02.2021

23.02.2021 Schulen und Kitas auch morgen offen

Liebe Eltern,

trotz hohen Sieben-Tage-Inzidenz von 110,2 bleiben die Schulen und Kindertagesstätten geöffnet.

Siehe Pressemitteilung Corona 288


Pressemitteilung Corona 288

22.02.2021 Schulen und Kitas bleiben morgen offen Die Lage wird auch morgen neu bewertet werden

Liebe Eltern!

Die Kindertagesstätten bleiben morgen geöffnet. Es gibt diese Woche noch kein Mittagessen in unserer Einrichtung.
Siehe Pressemitteilung Nr. 285


Pressemitteilung 285

19.02.2021 Öffnung des Kindergartens, der Krippe und des Horts

Liebe Eltern,
uns erreichte heute um 10.00 Uhr folgende Nachricht von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landratsamt Schwandorf hat auf Grundlage der Datenlage als zuständige Kreisverwaltungsbehörde heute abgeschätzt und entschieden, dass der Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen am 22. Februar 2021 aufgenommen werden kann.


Amtsblatt Nr. 07 vom 19.02.2021

18.02.2021 Informationen vom Landkreis Schwandorf - Vorgehensweise ab 22.02.2021

Liebe Eltern,
folgende Nachricht  haben wir vom Landratsamt Schwandorf erhalten:

Sehr geehrte Leitungen,
laut Info der Regierungsfachberatung und unseres Sachgebietes Sicherheitsangelegenheiten gilt folgendes: Im Landkreis Schwandorf wurde ab 17.02.2021 die 7-Tages-Inzidenz von 100 mit dem Coronavirus Infizierten pro 100.000 Einwohner an sieben aufeinanderfolgenden Tagen (10.02.-16.02.2021) unterschritten, damit entfällt ab 18.02.2021 (Tag nach der amtlichen Bekanntmachung) die nächtliche Ausgangssperre nach § 3 der 11. BayIfSMV. Dies wurde im heutigen Amtsblatt des Landkreises Schwandorf veröffentlicht, was Sie auf der Homepage des Landkreises nachlesen können. https://www.landkreis-schwandorf.de/
Gleichzeitig bedeutet dies für die Kitas, dass nun ab 22.02.2021 statt Notbetreuung der eingeschränkte Regelbetrieb stattfindet, wenn die Situation so bleibt.
Wird der Inzidenzwert 100 wieder überschritten, so erlässt der Landkreis eine neue Bekanntmachung mit entsprechenden Einschränkungen, die dann ab dem Folgetag gelten. Sollte somit am Samstag oder Sonntag der Inzidenzwert 100 überschritten werden, so wird dies im Amtsblatt und der Presse veröffentlicht und es könnte ggf. ab dem 22.02.2021 nur Notbetreuung stattfinden bis sich der 7-Tageswert wieder ändert und dies wiederum im Amtsblatt bekannt gemacht wird.
Wir bitten Sie deshalb, sich selbständig auf der Homepage des Landkreises am Wochenende zu informieren, ob eine neue Bekanntmachung zum Infektionsschutzgesetz herausgegeben wurde.
Ist dies nicht der Fall, so findet ab 22.02.2021 der eingeschränkte Regelbetrieb statt.
Die Schließung der Kita erfolgt erst nach einer Mitteilung durch das zuständige Jugendamt, so die Info der Regierung.
Das könnte somit am Montag der Fall sein, wenn über das Wochenende der Inzidenzwert über 100 liegt. Änderungen sind somit in nächster Zeit sehr kurzfristig möglich.

12.02.2021 Weiteres Vorgehen ab 22. Februar 2021

Liebe Eltern,

die Kindertagesstätten (Kindergarten, Krippe und Hort) bleiben bis zum 19. Februar 2021 geschlossen, eine Notbetreuung wie bisher findet weiterhin statt.

Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich.
Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-TagesInzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Newsletter 393


Newsletter Nr. 393

22.01.2021 Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen

Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw. bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.

Mehr Informationen über diese Regelung unter Newsletter 387

Bitte melden Sie sich, falls Sie die hierfür erforderliche Bestätigung des Kindergartens benötigen. Wir stellen Ihnen diese gerne aus!


Newsletter 387: Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen

27.01.2021 Beitragsersatz für die Monate Januar 2021 und Februar 2021

Liebe Eltern,
die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern, wie auch schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020, pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021. Die Bayerische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben vereinbart, dass der Freistaat 70 Prozent der Kosten des Beitragsersatzes trägt und die Kommunen sich mit 30 Prozent beteiligen.

Die Stadt Pfreimd hat derzeit keine Abbuchungen vorgenommen. Unser Träger hätte die Elternbeiträge für Eltern, die keine Notbreuung in Anspruch nehmen, ausgesetzt.


Elterninformationsblatt des Sozialministeriums

20.01.2021 Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021

20.01.2021
386. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Allgemeine Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Sollten sich durch die Beteiligung des Landtags noch Änderungen ergeben, werden wir Sie hierüber gesondert informieren. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung.

Wir möchten die Kindertageseinrichtungen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bitten, uns die Daten zur Auslastung der Notbetreuung über das KiBiG.web stets zeitnah (möglichst noch am selben Abend) zurückzumelden. Wir bitten ausdrücklich darum, bei der Kinderzahl nicht im Voraus eine „0“ anzugeben, bzw. diese nur einzutragen, wenn tatsächlich am betreffenden Tag keine Notbetreuung stattgefunden hat. Aus den uns ermittelten Daten ermitteln wir die Inanspruchnahme der Notbetreuung, diese würden andernfalls verfälscht. Wir sind darauf angewiesen, auf belastbare Daten zur Notbetreuung zurückgreifen zu können. Diese Daten sind mit Grundlage für politische Entscheidungen und maßgebend für die Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht. Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung


Newsletter 379
Newsletter 383

07.01.2021 Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021

07.01.2021 383. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern.
Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt. Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021, noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.
Durch Ihre zahlreichen Eintragungen in das KiBiG.web zur Auslastung der Notbetreuung konnten wir feststellen, dass die Eltern vor Weihnachten sehr verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgegangen sind. Lediglich 8,5 Prozent der Kinder haben die Notbetreuung beispielsweise am 18. Dezember 2020 besucht. Ihre Eintragungen in das KiBiG.web helfen uns sehr dabei, die aktuelle Lage in den Kindertageseinrichtungen vor Ort einschätzen und bei Bedarf nachsteuern zu können. Wir möchten Sie daher bitten, die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. So können wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen, sollte dies notwendig werden. Kindertagespflegestellen können eine Eintragung im KiBiG.web aus technischen Gründen leider nicht vornehmen.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung.

Das bedeutet konkret:

  1. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt.
  2. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen möchten wir bitten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise kein Urlaub gewährt wird. Mit dem hier verlinkten Formular können Sie sich jedoch von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Eine solche Bestätigung ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Der Rahmenhygieneplan gilt auch in der Notbetreuung weiterhin unverändert fort.

Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

Liebe Eltern,

sollten Sie ab Montag, 11. Januar 2021, eine Notbetreuung für Ihr Kind/Ihre Kinder benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Einrichtungsleitung Frau Schönberger unter der Telefon-Nummer 0172/5780582 bzw. per E-Mail an info@martinkiga-pfreimd.de

31.12.2020 Newsletter 382 - Testpflicht für Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten

Der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflichtfür alle Urlaubs-und Familienrückkehrende beschlossen.
Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
Informationen darüber, welche Gebiete derzeit als Risikogebiet eingestuft sind, sind auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link zu finden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Testpflicht dient auch dem Schutz der Kinder und der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Deswegen erscheint es uns wichtig, auf die Testpflicht auch auf diesem Weg ausdrücklich hinzuweisen.
Wir empfehlen, den beigefügten Elternbrief an die Eltern der betreuten Kinder weiterzugeben. Auf der Homepage des Familienministeriums ist der Elternbrief auch in verschiedenen Sprachen verfügbar: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

 


Newsletter 382
Elternbrief in Deutscher Sprache
Elternbrief in Arabischer Sprache
Elternbrief in Polnischer Sprache

14.12.2020 Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird grundsätzlich untersagt - Newsletter Nr.379

379. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab 16. Dezember 2020

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.
Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt. Wir möchten Sie vorab schon einmal über die voraussichtlich ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, geltenden Regelungen informieren. „Voraussichtlich“ deshalb, weil der Landtag den Regelungen am Dienstag, den 15. Dezember 2020, noch zustimmen muss. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, gilt daher voraussichtlich Folgendes:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt. Die Frage einer Notfallbetreuung wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erörtert.

Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Anders als im Frühjahr haben wir diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt. Wir appellieren daher an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen möchten wir bitten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise der Urlaub bereits aufgebraucht ist. Mit dem hier verlinkten Formular können Sie sich jedoch von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Eine solche Bestätigung ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Klar ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Insoweit gelten die Regelungen des Rahmenhygieneplans unverändert fort. Dies gilt auch für die Regelungen zu Kindern mit Erkältungssymptomen (Kapitel 1.1.1).

An Tagen, an denen bereits Schließtage geplant waren, muss selbstverständlich keine Notbetreuung angeboten werden. Auch die Regelungen für „vorgezogene Weihnachtsferien“ bleiben unverändert gültig. Hier galt schon bislang, dass für die Eltern, die dringend eine Betreuung benötigt haben, diese angeboten werden musste. Damit steht also auch dem geplanten und wohlverdienten Weihnachtsurlaub der Beschäftigten in den Kitas auch weiterhin nichts im Wege.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner hat heute in der Pressekonferenz nach dem Ministerrat zu Beginn ausführlich den Beschäftigten in den Kitas und der Kindertagespflege für ihren Einsatz gedankt. Sie hat uns gebeten, diesen Dank hier nochmals zu wiederholen. Ferner bittet die Ministerin den dringenden Appell, eine Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht auf andere Weise gesichert ist, an die Eltern weiter zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

14.12.2020 Schließung der Kindertagesstätten von 16.12. - mind. 10.01.2021

Liebe Eltern,
nun ist es wieder soweit: Die Kindertageseinrichtungen und Horte müssen schließen.
Bund und Länder haben sich wegen Corona auf einen harten Lockdown von Mittwoch, 16.12. bis Sonntag, 10. Januar geeinigt.
Genauere Informationen haben wir bis jetzt (Montag, 17.00 Uhr) schriftlich noch nicht erhalten.
Jedoch in der heutigen Pressekonferenz teilte unser Ministerpräsident Herr Söder mit, dass eine Notbetreuung angeboten werden soll.

Von 24.12. bis einschließlich 05.01.2021 sind wir in den Weihnachtsferien - hier findet keine Notbetreuung statt.

11.11.2020 Aussetzung des Drei-Stufen-Plans

Heute um 11.07 Uhr erreichte uns folgende Nachricht vom Staatsministerim für Familie, Arbeit und Soziales (Newsletter 374)

Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertagesseinrichtungen/HPTs grundsätzlich offenbleiben. Der Drei-Stufen-Plan, der sich an der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird daher bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt.
Ab dem 12. November 2020 gilt daher:
In allen Kindertageseinrichtungen/HPTs findet der Regelbetrieb unter Beachtung des aktualisierten Rahmen-Hygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage statt.
Regelbetrieb bedeutet: Die regulären Öffnungszeiten werden eingehalten, das Angebot erfolgt entsprechend dem Betreuungsvertrag bzw. den Buchungen.
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung werden im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen mit Bezug zur Einrichtung vorliegt.

Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in Kitas/HPTs
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit den vorstehend beschriebenen Symptomen ist künftig in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder Antigentest) oder ein ärztliches Attest zur Symptomfreiheit vorliegt. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen.

Als Leitung unserer Einrichtung hoffe ich jetzt sehr, dass sich unsere Fachstellen endlich einig sind und diese Regelung auch wirklich bis zum 30. November 2020 einhalten und uns frühzeitig Änderungen mitteilen. Damit dieses Durcheinander endlich ein Ende hat.
Der abgestellte Elternbrief (abgestellt um 11.00 Uhr) ist somit um 11.07 Uhr wieder hinfällig.


Newsletter 374

16.11.2020 Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen

Heute nachmittag erreichte uns ein weiterer Newsletter

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen, HPTs und Kindertagespflegestellen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte.
Dieses Informationsblatt ist als PDF-Datei unten beigefügt.


Elterninformationsblatt des Sozialministeriums

10.11.2020 Gruppeneinteilung in A - B hinfällig

Liebe Eltern,

es gibt Änderungen in der Betreuung ihre Kindes. Sie erhalten morgen einen ausführlichen Brief, der Ihnen unser Coronakonzept "eingeschränkter Betrieb" aufzeigt.
Der Elternbrief wird ab 11.00 Uhr (11.11.2020) im Internet unter Elternbriefe abgestellt - Passwort erforderlich
Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie mich jederzeit anrufen. 09606/515 oder 0172-5780582
 

06.11.2020 - Stufe rot - Eingeschränkter Betrieb

Am Freitag, den 06.11.2020 wurden wir mittags vom Jugendamt benachrichtigt, dass ab Dienstag, den 10.11.2020 die Stufe 3 des Hygienestufenplans gilt.
Dies bedeutet, dass am Montag, den 09.11.2020 noch für alle Kindergarten und Krippe ist.
Ab Dienstag, den 10.11.2020 befinden wir uns im Wechselbetrieb.
Das heißt, dass alle Kinder immer im Wechsel eine Woche die Einrichtung besuchen dürfen und eine Woche zuhause bleiben müssen.
Zur besseren Orientierung teilen wir die Kinder in zwei Gruppen (A und B) auf.

Nähere Informationen erhalten Sie am Montag in einem Elternbrief

Leider sind von der aktuellen Entwicklung auch die Martinsaktivitäten betroffen, die in der Martinswoche nachmittags für die einzelnen Gruppen geplant waren.
Damit wir noch in der Gruppengemeinschaft feiern können findet am Montag, 09.11. in den einzelnen Gruppen (während der Kindergarten /Krippenzeit) eine Martinsfeier statt.


Allgemeinverfügung - Landratsamt
Erläuterung des Stufenplan

26.10.2020 Vor der Warnstufe rot - Einschränkungen

Liebe Eltern,
leider müssen wir uns heute an Sie wenden, weil die Coronazahlen im Landkreis so gestiegen sind, dass die Warnstufe „rot“ erreicht wurde.
Die Kindergärten arbeiten jedoch so weiter, wie bei Warnstufe gelb.
Deshalb bitten wir Sie, sich genau an unsere Vorgaben zu halten.

  • Ab sofort dürfen die Kinder nur die Einrichtung besuchen, wenn sie keinerlei Erkältungssymptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen usw. haben.
  • Ansonsten darf ein Kind bei leichter Symptomatik nur mit einem aktuellen Coronatest in der Einrichtung betreut werden
  • Sollten in der Einrichtung Erkältungssymptome auftreten, werden wir Sie umgehend informieren, damit Sie Ihr Kind abholen.
  • Beim Bringen in die Einrichtung übergeben Sie Ihr Kind bitte wieder an der Eingangstür. 
  • Beim Abholen übergeben wir Ihnen Ihr Kind ebenfalls an der Tür.
  • Bei der Warnstufe „rot“ kann es vom Gesundheitsamt Vorgaben bezüglich der Reduktion der Gruppengröße geben.

Auch für uns ist die Situation schwierig und wir tun alles, um den Betrieb aufrecht zu erhalten und alle bestmöglich zu schützen.

23.10.2020 Warnstufe - gelb - Änderungen im Betreuungskonzept

Liebe Eltern, leider müssen wir ab Montag, 26.10.2020, wieder unser Betreuungskonzept ändern, da der Inzidenzwert im Landkreis Schwandorf über 35 ist und wir uns nun in der Corona-Warnstufe „gelb“ befinden.
Wir werden Ihr(e) Kind(er) wieder an der Eingangstüre in Empfang nehmen. Bitte läuten Sie beim Bringen und Abholen bei Ihrer jeweiligen Gruppe, Ihr(e) Kind(er) wird /werden dann vom Personal abgeholt. Die Eltern müssen leider draußen bleiben. Bitte halten Sie auch im Außenbereich des Kindergartens/der Krippe den erforderlichen Abstand von 1,5 m ein und tragen Sie eine Maske.
Gruppenübergreifende Angebote können nicht mehr stattfinden, wir werden die Inhalte innerhalb der einzelnen Gruppen vermitteln.
Das Mittagessen wird nicht mehr gemeinsam eingenommen, sondern gruppenweise. Eine Selbstbedienung ist bis auf Weiteres auch nicht mehr möglich.
Solange sich der Landkreis Schwandorf in der Corona-Warnstufe „gelb“ bzw. „rot“ befindet, können die Buskinder nicht mit dem Bus in unsere Einrichtung kommen bzw. nach Hause gebracht werden.
Das Personal unserer Einrichtungen (Kindergarten, Krippe, Hort) trägt ab Montag den ganzen Tag auch bei den Kindern einen Mund- und Nasenschutz.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir auch diese erneute Herausforderung wiederum gemeinsam meistern werden. Es ist in unser aller Interesse gesund zu bleiben. Sie können sicher sein, dass wir unser Bestes tun, um den Kindern innerhalb der Möglichkeiten weiterhin einen normalen Kindergarten-Alltag zu bieten.

13.08.2020 Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen

Mit dem 1. September erfolgt – bei stabilem Infektionsgeschehen – die Rückkehr in den Regelbetrieb. Aus epidemiologischer Sicht ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Ausschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderlich.
Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen präventiven Ausschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw. wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.

Die gesamte Elterninformation ist im pdf-Form abgestellt und der Rahmenhgieneplan, der ab dem 1. Sept. in Kraft tritt. Aus diesem Hygieneplan haben wir unser Hygienemaßnahmen zu Corona erarbeitet.


Informationsblatt für Eltern - Newsletter 358 Krankheitssymptome
Rahmenhygieneplan gültig ab 1. Sept. 2020

30.07.2020 Wichtiger Hinweis für den Urlaub!

Liebe Eltern, wir möchten Sie auf folgende Informationen zur Quarantäneverordnung aus dem Newsletter 355 des Bayerischen Staatsministeriums hinweisen.

Mit Blick auf die nächste Woche beginnenden Sommerferien möchten wir Sie über die Regelungen zu Reisen ins Ausland informieren.
Nach der aktuell geltenden Einreise-Quarantäneverordnung müssen sich Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bei der Einreise in den Freistaat Bayern grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen bestehen bspw. bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach den Maßgaben oben genannter Verordnung.
Selbstverständlich ist für die Zeit der Quarantäne auch der Besuch einer Kita nicht gestattet. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder und Eltern.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die jeweils aktuelle Einstufung aller Risikogebiete auf seiner Internetseite aus. Wir appellieren daher an die Eltern, aber auch an die Beschäftigten, diese Konsequenzen bei der Reiseplanung zu bedenken.
Die Liste der Risikogebiete finden Sie unter folgenden Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

18.06.2020 Eingeschränkter Regelbetrieb zum 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und 
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Auch Schulkinder können ihren Hort ab dem 1. Juli 2020 wieder regulär besuchen, unabhängig davon, ob sie an dem betreffenden Tag den Unterricht in der Schule vor Ort besuchen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder in der Homeschulwoche vormittags im Hort ihre schulischen Aufgaben erledigen. Dafür müssen jedoch die Hortkinder sich anmelden, damit die Personaleinteilung rechtzeitig erfolgen kann.

Desweiteren müssen weiterhin Hygienemaßnahmen, Hygieneregeln, feste Gruppeneinteilung, Geschwister in einer Gruppe usw. eingehalten werden. (siehe Hygienemaßnahmen Kiga und Hort)
 

 


Informationsblatt für die Eltern
Rahmen-hygieneplan Corona - Kinderbetreuung

Informationen /Hygienemaßnahmen bei der Bringsituation und Betreuung im Kiga und Krippe

Folgende hygienische Richtlinien sind bei der Bringsituation zu beachten:

  • Klingeln an der Eingangstür
  • Ihr Kind wird bei der Eingangstüre Kiga bzw. Krippe abgeholt.  Bitte planen Sie etwas mehr Zeit ein.
  • Vor dem Eingang des Kindergartens bitte keine Gruppen bilden und den Abstand zueinander einhalten.
  • Die Eltern müssen bei der Übergabe ihres Kindes und beim Abholen Mundschutz tragen, auch das Personal trägt beim Ankommen der Kinder und in bestimmten Situationen Mundschutz
  • Eltern gehen in den Vorraum, Hände desinfizieren, danach tägliche Gesundheitsabfrage ausfüllen - Kiga verlassen
  • Beim Abholen werden wir die Kinder zur Eingangstüre bringen und an die Eltern übergeben
  • Eventuelle Fragen bitte per Telefon klären - es finden keine Tür- und Angelgespräche statt
  • Üben Sie auch das Niesen und Husten in die Armbeuge mit ihrem Kind ein. (Vorbild sein)
  • kein Händeschütteln - wir begrüßen uns mit einem Lächeln und halten Abstand
  • Krippenkinder holen wir nicht vom Arm d. Erwachsenen
  • nach dem Ausziehen an der Gardarobe, waschen die Kinder gründlich die Hände mit Seife (Dauer der Sanduhr) im Nebenraum jeder Gruppe
  • Vereinbaren der Abholzeit für den jeweiligen Tag
  • Betreuung der Kinder in festen Gruppen, sodass Abstände bestmöglich eingehalten werden können
  • Geschwisterkinder werden in der gleichen Gruppe betreut
  • nur gesunde Kinder, die auch nicht mit Infizierten in Kontakt standen, dürfen von uns betreut werden!

Für weinende Kinder, denen der Abschied von der Bezugsperson an der Eingangstür nicht gelingt, gilt folgendes:

  • Die Eltern bzw. die bring- und abholberechtigten Personen dürfen die Einrichtung mit Schutzmaske betreten.
  • Vor der Übergabe an das Kindergartenpersonal müssen die Hände desinfiziert werden.
  • Das Betreten der Gruppenräume von den Eltern ist nicht gestattet.
  • Die Verabschiedung sollte zeitlich kurzgehalten werden.

Betreuung:

  • es finden keine gruppenübergreifende Angebote statt
  • Geschwisterkinder werden in einer Gruppe betreut - auch wenn sie sonst in unterschiedlichen Gruppen sind
  • regelmäßiges Händewaschen mit den Kindern
  • regelmäßiges Lüften der Zimmer
  • häufiger Aufenthalt im Garten (nur Gruppenweise/ geteilter Garten)
  • kein Spiel auf der offenen Diele
  • Singen und Singspiele finden nur im Außenbereich statt und sinds aufs Minimum reduziert
  • Getränke schenken die Erzieher ein - keine Selbstbedienung derzeit
  • Krippenkinder sollten eine Trinkflasche mitbringen (wird vom Personal nachgefüllt)
  • Toilettengang mit Personal (wegen Hygiene - Personal trägt dabei Maske))
  • magischer Obst- und Gemüseteller steht nicht bereit - Obst, Gemüse als Brotzeit mitgeben
  • gruppenweise Mittagessen - keine Selbstbedienung - Kinder bekommen Essen portionsweise - Personal der Essensausgabe trägt Mund-Nasen-Schutz
  • eine gemeinsame Speisenzubereitung (Kochen, Backen usw.) von Kindern und Betreuer findet derzeit nicht statt.
  • Elterngespräche finden telefonisch statt - event. auch als Videochat

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen zum Schutz Aller, besonders ihrer Kinder!
 

Hygienemaßnahmen im Schülerhort

Bitte besprechen Sie diese Hygienemaßnahmen auch mit Ihrem Kind.

Folgende hygienische Richtlinien sind im Hort zu beachten:

  • Alle Kinder, die zum ersten Mal in den Hort wieder kommen, müssen sich spätestens einen Tag vorher bei uns telefonisch anmelden.
  • Nach der Schule kommen die Hortkinder mit Mundschutz in den Hort
  • Vorm Betreten der Garderobe müssen die Hände an der Desinfektionssäule desinfiziert werden
  • kein Händeschütteln - wir begrüßen uns mit einem Lächeln und halten Abstand
  • Die Aufteilung der Gruppen wird wie in der Schule fortgesetzt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen
  • Es gibt genaue Anweisungsschilder - mit Verhaltensregeln betreff Mindestabstand......
  • Personal führt die Regeln mit den Kindern ein
  • Eltern: bitte die Regeln Abstandhalten - richtiges Händewaschen mit Kindern besprechen
  • Die Kinder waschen ihre Hände vor und nach dem Essen, vor und nach der Hausaufgabe, natürlich nach dem Toilettengang ...
  • Es darf nur ein Kind zur Toilette gehen
  • Maskenpflicht beim Weg in den Hort, beim Verlassen der Einrichtung, beim Gang zur Toilette, teilweise in der Freizeitbetreuung
  • Aufenthalt im Gaderobenraum - gleichzeitig nur 5 Kinder (Aufsicht Personal beim Ankommen und Verabschieden)
  • Die Eltern sollten die Einrichtung möglichst nicht betreten, bitte klingeln Sie oder rufen uns an (0172/5795182). Wir schicken dann die Kinder nach unten
  • Die Kinder werden gestaffelt nach Hause geschickt
  • Die Kinder benötigen eine Trinkflasche, die wir nach Bedarf auffüllen. Die Benutzung unserer Tassen ist derzeit nicht möglich.
  • Betreuung der Kinder in kleinen Gruppen, sodass Abstände bestmöglich eingehalten werden können
  • es finden keine gruppenübergreifende Angebote statt
  • Freizeit möglichst oft im Freien - geteilte Gruppen
  • Essen in separaten Gruppen - Selbstbedienung nicht möglich, Personal trägt Mundschutz bei der Essensausgabe
  • nur gesunde Kinder, die auch nicht mit Infizierten in Kontakt standen, dürfen von uns betreut werden!
  • Elterngespräche bitte telefonisch mit den Hortpersonal abklären.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.

30.05.2020 Ausweitung der Notbetreuung ab dem 15. Juni 2020

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Betretungsverbote für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert.

Ab dem 15. Juni 2020 wird die Notbetreuung in diesen Kindertageseinrichtungen auf folgende Gruppen ausgeweitet:

  1. Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden

         Das sind die Kinder, 
         - die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden
         - deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben oder 
         - die bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

      2. Krippenkinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen

      3. Geschwisterkinder,die mit den eben genannten Kindern in einem Haushalt leben und in derselben
          Einrichtung betreut werden. (Diese Kinder werden zwar mit dem Begriff Geschwisterkinder umschrieben,
          auf ein Verwandtschaftsverhältnis kommt es aber ausdrücklich nicht an. Entscheidend ist,
          dass die Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben,)

      4. Parallel zum Schulbetrieb könnten zu diesem Zeitpunkt auch die Schüler der 2. und 3. Klassen
          und alle weiteren Klasssen an den Tagen, an denen sie den Präsenzunterricht besuchen,
          wieder in den Hort  betreut werden.

Vormittagsbetreuung von Hortkindern:
Hortkinder können auch weiterhin vormittags im Rahmen der Notbetreuung den Hort besuchen, wenn die Voraussetzungen für die Notbetreuung gegeben sind. Hierdurch können weitere Infektionsketten unterbrochen werden, die möglicherweise durch den Ortswechsel Schule – Hort und die wechselnden Betreuungspersonen entstehen. Hortkinder können auch vor dem Präsenzunterricht z.B. von 7.45 Uhr - 10.30 Uhr den Hort besuchen.

Formulare zur Berechtigung sind für diese Gruppen sind unten abgestellt.
Für unsere Hortkinder sind keine Formulare erforderlich.

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 1. Juli 2020 alle Kinder wieder regulär in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden können.

Voraussetzung für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung ist weiterhin, dass das Kind

- keine Krankheitssymptome aufweist,
  Kranke Kinder gehören nicht in eine Kindertageseinrichtung, dies gilt in normalen Zeiten und erst recht in Zeiten der Corona- 
  Pandemie. Derzeit ist es explizit verboten und der Besuch trotz Krankheitssymptomen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder
- seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind,
- und das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

 

Sie können uns jederzeit anrufen, wenn Sie noch Fragen haben.

Weitere Informationen finden Sie auch unter den Link:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php


Erklärung zur Berechtigung zu einer Betreuung – Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden
Erklärung zur Berechtigung zu einer Betreuung – Kinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen

24.05.2020 Geschwisterkinder besuchen die gleiche Gruppe während der Coronakrise

Ab Montag, 25.05.2020 dürfen die Kinder in den Kindergarten kommen, die im September 2020 eingeschult werden und deren Geschwister.
Geschwister, die normalerweise unterschiedliche Gruppen besuchen, werden in eine Gruppe zusammengelegt.

Warmes Mittgessen wird ab 16.06.2020 wieder angeboten. Sollte Ihr Kind über die Mittagszeit bei uns sein, geben Sie bitte mehr Brotzeit mit.

Bitte füllen Sie die entsprechenden Formulare aus und bringen Sie mit.


Erklärung zur Notbetreuung der Vorschulkinder
Erklärung zur Notbetreuung Geschwisterkinder

19.05.2020 Ausweitung der Notbetreuung ab 25. Mai 2020 / Schrittweise weitere Ausweitung

Der Ministerrat hat erneute Ausweitungen der Notbetreuung bei der Kindertagesbetreuung ab dem 25. Mai beschlossen. Die bislang bis zum 24. Mai 2020 geltenden Betretungsverbote wurden bis zum 14. Juni 2020 verlängert.

Die Notbetreuung in den  Kindertageseinrichtungen wird auf folgende Gruppen ausgeweitet:

  • Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Berechtigt sind die Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 zur Einschulung an einer Grund- oder Förderschule tatsächlich angemeldet sind. Nicht erfasst sind Kinder, deren Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr 2020/2021 bereits möglich gewesen wäre, aber nicht vorgenommen wurde, zum Beispiel, weil diese zurückgestellt wurden.
  • Geschwisterkinder von Vorschulkindern und Kindern mit (drohender) Behinderung, dürfen ebenfalls wieder ihre Kita/Krippe besuchen, wenn sie in der gleichen Einrichtung betreut werden. Diese Kinder werden zwar mit dem Begriff „Geschwisterkinder“ umschrieben, auf ein Verwandtschaftsverhältnis kommt es aber ausdrücklich nicht an. Entscheidend ist, dass die Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Hort:

  • Die Schulkinder, die bis zum Beginn der Pfingstferien den Unterricht vor Ort in der Schule und an diesen Tagen den Hort  wieder besuchen dürfen, dürfen auch in den Pfingstferien den Hort besuchen.
  • Kinder, die bisher Anspruch auf Notbetreuung haben

Voraussetzung der Notbetreuung ist immer,

  • dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, dabei geht es nicht nur um Symptome einer Erkrankung an COVID-19, sondern um Krankheiten jeglicher Art. Kranke Kinder gehören nicht in eine Kindertageseinrichtung, dies gilt in normalen Zeiten und erst recht in Zeiten der Corona-Pandemie. Derzeit ist es daher explizit verboten und der Besuch trotz Krankheitssymptomen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • nicht in Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist,
  • und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Spätere Ausweitung vorgesehen ab 15. Juni:
Im nächsten Schritt der Ausweitung der Notbetreuung ist

  • die Aufnahme von Krippenkindern, die am Übergang zum Kindergarten stehen
  • sowie Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden sollen, vorgesehen.
  • Parallel zum Schulbetrieb könnten zu diesem Zeitpunkt auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Tagen, an denen sie den Präsenzunterricht besuchen, wieder in den Hort betreut werden.

Ab dem 1. Juli könnten dann voraussichtlich alle Kinder wieder regulär ihre Kindertageseinrichtung besuchen.

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen diese Ausweitungen möglich sind, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Sollten Sie zu den Erziehungsberechtigten gehören, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können und diese auch benötigen, kontaktieren Sie die Leitung Frau Schönberger. Tel. 0172-5780582 bzw. 09606/515

Bitte bringen Sie zur Notfallbetreuung das jeweilige Formblatt "Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)" mit.
Für die Hortkinder, die nach dem Präsensunterricht in den Hort gehen, gibt es kein Formblatt

Es gibt drei verschiedenen Erklärungen. Eine für die kritische Infrastruktur, für Alleinerziehende und für die Abschlussschüler. (Die Formulare für die kritische Infrastruktur +für Alleinerziehende (Stand 08.05.2020) sind als Download unten eingestellt)
Möchten Sie weitere Informationen und aktuelle Informationen zu der Frage, welche Branchen zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören oder benötigen Sie die Erklärung für Abschlussschüler, sind diese unter diesen Link zu finden:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php


342 Newsletter vom 19.05.2020 - Ausweitung der Notbetreuung zum 25.05.2020
Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung (Notbetreuung) - Alleinerziehende (Stand 08.05.2020)
Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) – kritische Infrastruktur (Stand 08.05.2020)
Infomationsblatt für die Eltern (Stand 08.05.2020)
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Allgemeinverfügung) vom 19.05.2020

07.05.2020 "Achtung - Reguläre Betreuungsangebote für Kiga., Krippe und Hort entfallen bis einschl. 24.05.2020 / Ab 11. Mai 2020: Erneute Ausweitungen der Notbetreuung/Schrittweise weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen""

Durch die Allgemeinverfügung vom 08. Mai 2020 (tritt zum 11.05.2020 in Kraft) entfallen an allen schulvorbereitenden Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen usw. die regulären Betreuungsangebote. Kinder dürfen die Tageseinrichtungen nicht betreten.

Ab 11. Mai 2020: Erneute Ausweitungen der Notbetreuung

Die Notbetreuung wird erneut in Richtung eines erweiterten Notbetriebs ausgeweitet. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Entwicklungsbedarfe der Kinder als auch die Belastungssituation der Eltern.

Folgende weitere Gruppen können ab Montag, den 11. Mai 2020 die Notbetreuung in Anspruch nehmen:

  • Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist.
  • Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) haben. Gerade dort, wo schon vor der Corona-Pandemie auch unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung hoher Unterstützungsbedarf bestand, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Schon bislang bestand die Möglichkeit einer Notbetreuung, wenn dies vom zuständigen Jugendamt zur Sicherstellung des Kindeswohls angeordnet wurde. Damit hat der Kinderschutz insbesondere durch Unterstützung von Familien in Belastungssituationen auch in Corona-Zeiten oberste Priorität. Erforderlich ist ein entsprechender Nachweis der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII (Bescheid des Jugendamts bzw. Nachweis, dass ein Angebot im Rahmen der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII in Anspruch genommen wird).
  • Kinder von studierenden Alleinerziehenden.
  • Hortkinder dürfen an den Tagen, an denen sie den Unterricht vor Ort in der Schule besuchen, ihr Betreuungsangebot im Hort wieder in Anspruch nehmen. An Tagen, an den die Schulkinder zu Hause lernen, ist der Besuch der Einrichtung dagegen weiterhin auf die Kinder, die auch aus anderen Gründen die Notbetreuung besuchen können, beschränkt.
    Bitte telefonisch Bescheid geben, ob ihr Kind nach der Schule den Hort besucht.

Kinder mit Krankheitssymptomen:
Wie bisher gilt auch weiterhin, dass nur gesunde Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden dürfen.
Dass sie keine Krankheitssymptome aufweisen, dabei geht es nicht nur um Symptome einer Erkrankung an COVID-19, sondern um Krankheiten jeglicher Art. Kranke Kinder gehören nicht in eine Kindertageseinrichtung, dies gilt in normalen Zeiten und erst recht in Zeiten der Corona-Pandemie. Derzeit ist es daher explizit verboten und der Besuch trotz Krankheitssymptomen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Vorgehensweise ist dem Elterninformationsblatt des Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu entnehmen.
Es ist die Elterninformation des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf unserer Seite unten als Download abgestellt. (Stand vom 26.04.2020)
Diese Fassung der Elterninformation ist derzeit nur in deutscher Sprache abgestellt.
Sollten Sie zu den Erziehungsberechtigten gehören, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können und diese auch benötigen, kontaktieren Sie die Leitung Frau Schönberger. Tel. 0172-5780582 bzw. 09606/515
Bitte bringen Sie zur Notfallbetreuung das jeweilige Formblatt "Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)" mit.

Es gibt drei verschiedenen Erklärungen. Eine für die kritische Infrastruktur, für Alleinerziehende und für die Abschlussschüler. (Die Formulare für die kritische Infrastruktur +für Alleinerziehende (Stand 08.05.2020) sind als Download unten eingestellt)

Möchten Sie weitere Informationen und aktuelle Informationen zu der Frage, welche Branchen zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören oder benötigen Sie die Erklärung für Abschlussschüler, sind diese unter diesen Link zu finden:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

 

Schrittweise weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen

Die Öffnung der Kindertageseinrichtungen erfolgt in Zwei-Wochen-Schritten, um die Auswirkungen der vorherigen Veränderungen abschätzen zu können und den Einrichtungen den nötigen Vorlauf zu geben.

Im nächsten Schritt der Ausweitung bei der Notbetreuung, der ab dem 25. Mai 2020 in Frage kommt, ist eine Ausweitung bspw. für folgende Gruppen vorgesehen:

  • Vorschulkinder, die sich auf den Übergang zur Schule einstellen und sich von ihrem Kindergarten verabschieden können sollen.  
  • Geschwisterkinder von bereits betreuten Kindern.
  • Hortkinder für weitere Klassen, die wieder in die Schule gehen dürfen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.

Elterninformation in Deutscher Sprache (Stand 09.05.2020)
Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall - kritische Infrastruktur(Stand 08.05.2020)
Erklärung zur Berechtigung einer Kinderbetreuung - Alleinerziehende (Stand 08.05.2020)
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie -Allgemeinverfügung tritt zum 11.05.2020 in Kraft (08.05.2020)
Aktuellster Newsletter Nr. 341 - Erläuterungen zur Ausweitung des Betretungsverbots und der Notfallbetreuung (07.05.2020)

07.05.2020 Privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen

Privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von maximal drei Familien ist ab sofort ( 6. Mai) möglich. Diese muss unentgeltlich erfolgen. Das ist für viele Familien eine wichtige Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung, um die dringendsten Bedarfe insbesondere der Familien, deren Kinder nicht/noch nicht in die Kita oder Schule gehen können, abzufedern.
Dabei sind die Empfehlung für gegenseitige Betreuung von Kindern - Nachbarschaftshilfe zu beachten.

 


Empfehlung für gegenseitige Betreuung von Kindern - Nachbarschaftshilfe

23.04.2020: Ausweitung der Notbetreuung ab dem 27. April 2020

Nähere Informationen:

  • Alleinerziehende Erwerbstätige:
    Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
    Alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung ist ein Elternteil, wenn das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Dabei kommt es darauf an, wo das Kind bzw. die volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Als alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung gilt man auch, wenn der andere Elternteil aus gesundheitlichen Gründen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es muss sich dabei um gewichtige Gründe handeln, z. B. Krankenhausaufenthalt, Bettlägerigkeit oder Entbindung.
    Kein Grund ist die berufsbedingte Abwesenheit des anderen Elternteils (z B. ein Elternteil arbeitet die ganze Woche in einer anderen Stadt etc.).
  • Tätig im Bereich der kritischen Infrastruktur: Ein Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, so genügt es ab dem 27. April 2020, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist.
    Dass Baumärkte, Gartencenter, Buchhandlungen Friseure etc. nun oder in näherer Zukunft wieder öffnen dürfen, bedeutet ausdrücklich nicht, dass es sich hierbei um kritische Infrastruktur im Rahmen der Notbetreuung handelt.

Keine andere Betreuungsperson im Haushalt: Voraussetzung der Notbetreuung ist künftig, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann. Wenn also bspw. der Partner nicht erwerbstätig ist und zuhause die Kinderbetreuung übernehmen kann, kann das Kind nicht aufgenommen werden. Wenn der nicht erwerbstätige Partner dagegen zwar zuhause ist, aber bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen kann, steht die Notbetreuung offen. Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen.

Kinder mit Krankheitssymptomen:
Wie bisher gilt auch weiterhin, dass nur gesunde Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden dürfen. Sofern ein Kind Krankheitssymptome jeglicher Art aufweist, soll die Notbetreuung von den Kindertageseinrichtungen abgelehnt werden. In diesen Fällen gilt aufgrund der Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot für das Kind.

Vormittagsbetreuung von Hortkindern:
Sofern die Träger von Horten einwilligen und dies auch leisten können, spricht nichts dagegen Hortkinder auch vormittags im Rahmen der Notbetreuung zu betreuen, wenn die Voraussetzungen für die Notbetreuung gegeben sind. Hierdurch können weitere Infektionsketten unterbrochen werden, die möglicherweise durch den Ortswechsel Schule – Hort und die wechselnden Betreuungspersonen entstehen. Die Vorgehensweise ist dem Elterninformationsblatt des Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu entnehmen.

Es ist die Elterninformation des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf unserer Seite unten als Download abgestellt. (Stand vom 26.04.2020) Diese Fassung der Elterninformation ist derzeit nur in deutscher Sprache abgestellt.

Sollten Sie zu den Erziehungsberechtigten gehören, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können und diese auch benötigen, kontaktieren Sie die Leitung Frau Schönberger. Tel. 0172-5780582 bzw. 09606/515

Bitte bringen Sie zur Notfallbetreuung das jeweilige Formblatt "Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)" mit.

Es gibt ab 27.04. drei verschiedenen Erklärungen. Eine für die kritische Infrastruktur, für Alleinerziehende und für die Abschlussschüler. (Die Formulare für die kritische Infrastruktur +für Alleinerziehende) sind als Download unten eingestellt)
Möchten Sie weitere Informationen und aktuelle Informationen zu der Frage, welche Branchen zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören oder benötigen Sie die Erklärung für Abschlussschüler, sind diese unter diesen Link zu finden:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php


Erklärung zur Notbetreuung für die kritische Infrastruktur
Erklärung zur Notbetreuung für Alleinerziehende
Informationsblatt für Eltern - Stand 26.04.2020
Allgemeinverfügung "Betretungsverbot..." Stand 26.04.2020
Newsletter 340 Erläuterungen zur Ausweitung

Tipps für Eltern zum Umgang in der Krise

Liebe Eltern,
die Informationen sind von der AETAS Kinderstiftung (KinderKrisenIntervention) und von der offiziellen Seite des KIBBS (Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen).

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Bleibt gesund – wir denken an Euch!


Corona_Kindern Orientierung geben_Infoblatt 1.pdf (pdf - 220 KB)
Corona für Kinder erklärt_Infoblatt 2.pdf (pdf - 172 KB)
11 Tipps für Eltern (pdf - 143 KB)